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   OLG Schleswig, 11.11.1999 - 2 U 8/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,17697
OLG Schleswig, 11.11.1999 - 2 U 8/99 (https://dejure.org/1999,17697)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 11.11.1999 - 2 U 8/99 (https://dejure.org/1999,17697)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 11. November 1999 - 2 U 8/99 (https://dejure.org/1999,17697)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kosten für die Erneuerung eines Regenwasserkanals und Schmutzwasserkanals; Ausgleich unter Gesamtschuldnern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Gelten die Bedingungen des Hauptauftrags auch für Zusatzaufträge? (IBR 2001, 662)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Gesamtschuldnerausgleich: Quotenregelung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen? (IBR 2002, 16)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Karlsruhe, 06.04.2010 - 4 U 129/08

    Haftung des Bauunternehmers bei Eindringen von Wasser in dem von ihm erstellten

    Die nachträglich vereinbarten Erweiterungen dienten sämtlich dem gleichen Leistungsziel, nämlich der Erstellung eines funktionstauglichen Fertigkellers (vgl. zur Abgrenzung eines einheitlichen Vertrages von mehreren unterschiedlichen Verträgen BGH, NJW 2002, 1492 ; OLG Hamm, NJW-RR 1987, 599, 600; OLG Schleswig, Urteil vom 11.11.1999 - 2 U 8/99 - zitiert nach Juris).
  • LG Leipzig, 08.02.2008 - 4 HKO 7871/03

    Keine Nachtragsvereinbarung der Höhe nach: Arbeitseinstellung?

    Es ist zwar streitig, ob ein auf den Hauptvertrag gewährter Nachlass auch bei Zusatzleistungen in Abzug zu bringen ist (so OLG Düsseldorf BauR 1993, 479; grds. auch OLG Hamm BauR 1995, 564, aber einschränkend für spätere ersetzende Leistungen, und OLG Schleswig IBR 2001, 662; grds. auch Schoofs, in: Leinemann, VOB/B, 2. Aufl., § 2 Rn. 136 f., wenn keine schuldhafte unvollständige Ausschreibung vorliegt; aA OLG Köln NJW-RR 2003, 661 = BauR 2003, 431; LG Berlin Berlin NZBau 2001, 559; Riedl aaO. § 2 VOB/B Rn. 138 und für den Regelfall Werner/Pastor Rn. 1159 mwN zum Streitstand).
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